Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Altbausanierung in Berlin: Welche Abfälle beim Rückbau anfallen und wie sie getrennt werden

Altbausanierung in Berlin: Welche Abfälle beim Rückbau anfallen und wie sie getrennt werden

Altbausanierung in Berlin: Welche Abfälle beim Rückbau anfallen und wie sie getrennt werden

Wer in Berlin einen Altbau saniert, baut zuerst zurück. Putz wird abgeschlagen, Fliesen werden gelöst, Wände durchbrochen, alte Dämmungen werden entfernt. Bei einer einzelnen Wohnung kommt da schnell einiges zusammen. All das zählt rechtlich zu den Bau- und Abbruchabfällen, und dafür gibt es in Bezug auf Einstufung, Trennung und Nachweis verbindliche Regeln. Wer die vor Baubeginn kennt, spart Geld und sichert sich gegen Rückfragen von Entsorgern und Behörden.

Materialien im Altbau und ihre Abfallschlüssel

Jeder Abfall erhält einen sechsstelligen Schlüssel aus der Abfallverzeichnis-Verordnung. Bau- und Abbruchabfälle stehen in Kapitel 17. Laut Verordnung trägt Beton die Nummer 17 01 01, Ziegel 17 01 02 und Fliesen mit Keramik 17 01 03. Gemische aus diesen Stoffen laufen unter 17 01 07. Ein Sternchen hinter dem Schlüssel markiert gefährliche Abfälle, die gesondert behandelt werden müssen.

Beim Thema Bauschutt entsorgen in Berlin beginnt die Planung deshalb mit der Einstufung des Materials. Ausschlaggebend ist die Sortenreinheit. Wie streng dabei gerechnet wird, zeigt ein Erlass des sächsischen Umweltministeriums zu Kalksandstein: Enthält das Material mehr als fünf Prozent Fremdbestandteile wie Kleber, Gips, Holz oder Kunststoff, gehört es in die Gruppe 17 09 04, gemischte Bau- und Abbruchabfälle. Die Grenze gilt formal in Sachsen. Welche Kriterien eine Berliner Annahmestelle anlegt, lässt sich am besten vor der Anlieferung erfragen.

Typisch für Berliner Altbauten sind Ziegelmauerwerk, Putz, Kalkmörtel, Gipsplatten, Holzbalken, Estrich und mehrere Lagen Fliesen übereinander. Jede dieser Fraktionen gehört in einen eigenen Container, sobald die Mengen es hergeben. Holz zählt dabei nicht zum Bauschutt, es hat einen eigenen Schlüssel (17 02 01). Baustoffe auf Gipsbasis führt die Verordnung in der Gruppe 17 08, verunreinigte Varianten als 17 08 01*. Gipsputz und Gipskarton sollten deshalb nicht im Ziegelcontainer landen.

Getrennte Sammlung nach Gewerbeabfallverordnung

Die Trennung ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Nach § 8 der Gewerbeabfallverordnung müssen Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen Metalle, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik getrennt sammeln, befördern und vorrangig dem Recycling zuführen. Die Pflicht entfällt, wenn bei der gesamten Maßnahme nicht mehr als 10 Kubikmeter Abfall anfallen. Wer von der Trennung abweicht, etwa weil sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss das begründen.

Dazu kommt die Dokumentation. Die Stadt Karlsruhe beschreibt in einem Merkblatt zur Gewerbeabfallverordnung, dass Lichtbilder, Liefer- und Wiegescheine als Belege dienen können. Gemischte Abfälle der Gruppe 17 09 04 gehen demnach an eine Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage. Der Übernehmer bestätigt zudem schriftlich Name, Anschrift, Masse, Verwertungsart und Verbleib der Fracht.

Schadstoffe im Altbau erkennen und richtig entsorgen

Bei Gebäuden aus der Zeit vor den Asbestverboten gehört die Schadstofferkundung an den Anfang. Gefährliche Bauabfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung eigens aufgeführt, darunter asbesthaltige Baustoffe (17 06 05*), asbesthaltiges Dämmmaterial (17 06 01*) und kohlenteerhaltige Bitumengemische (17 03 01*).

Für Arbeiten an Asbest verlangt die TRGS 519 eine nachgewiesene Sachkunde. Sie wird in einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben, den etwa das SHK-Kompetenzzentrum Berlin mit 18 Unterrichtsstunden und abschließender Prüfung anbietet. Tätigkeiten mit Asbest bleiben laut SicherheitsProfi der BG Verkehr anzeigepflichtig, und die Risikozuordnung bestimmt Schutzmaßnahmen und Qualifikation. Bei der Entsorgung dürfen laut Merkblatt des Abfallwirtschaftsverbands AWN nur Firmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 mit dem Abfall hantieren. Asbestzementprodukte werden angefeuchtet und in spezielle Big-Bags verpackt. Die Entsorgung läuft laut Gewerbeaufsicht Niedersachsen über einen Begleitschein.

Eine zweite Gruppe betrifft persistente organische Schadstoffe. Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt Kunststoffe (17 02 03), Dämmmaterial (17 06 04) und gemischte Bauabfälle (17 09 04) als mögliche POP-haltige Abfälle auf. Erreichen die Gehalte die Grenzwerte der EU-POP-Verordnung, gelten Nachweis- und Registerpflichten.

Entsorgungswege in Berlin und was mit dem Material passiert

Für kleine Mengen aus Privathaushalten kommen die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigung infrage. Nach den Annahmebedingungen der BSR werden nur Abfälle angenommen, die in Berlin angefallen sind. Auf den Kieztagen wird Bauschutt laut Berliner Zeitung nicht entgegengenommen, er muss zum Recyclinghof. Größere Sanierungen laufen in der Praxis über Containerdienste und zugelassene Aufbereitungsanlagen. Wer einen Container bestellt, lässt sich Schlüsselnummer und Zielanlage schriftlich nennen. Beides braucht er später für die Erklärung zur Verwertung.

Sortenrein getrennt lohnt sich das Material als Rohstoff. Nach Angaben des Umweltbundesamts fielen 2022 in Deutschland 207,9 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an, einschließlich Bodenaushub, mit Verwertungsquoten von überwiegend über 90 Prozent. Beim Bauschutt allein wurden laut EUWID 45,1 von 55,2 Millionen Tonnen recycelt. Die hohe Quote sagt allerdings wenig über die Qualität aus. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass nur ein Bruchteil des recycelten Bauschutts wieder als hochwertiger Betonzuschlag dient und gipshaltige Stoffe dabei Probleme bereiten. Wer Gipsputz und Gipsplatten sauber vom Mauerwerk trennt, verbessert also die Verwertbarkeit der mineralischen Fraktion.

Vor dem ersten Hammerschlag klären

Vor Beginn des Rückbaus lohnt sich eine feste Reihenfolge. Zuerst wird der Bestand auf Schadstoffe untersucht, bei Verdacht auf Asbest durch einen Sachkundigen. Danach folgt eine Mengenschätzung, denn sie entscheidet, ob die Trennpflicht greift. Anschließend werden Container für die einzelnen Fraktionen bestellt, mit dem Entsorger wird der Abfallschlüssel abgestimmt, und die Annahmestelle bestätigt vorab ihre Kriterien. Fotos der getrennten Container, Wiegescheine und Übernahmeerklärungen gehören in eine Mappe, die bis zum Abschluss der Baustelle griffbereit bleibt.

Autoren Profil

Philipp Hartmann
Philipp Hartmann
Philipp Hartmann ist Chef-Redakteur und kümmert sich vor allem um Themen, die nicht klar in eine feste Kategorie passen. Ob aktuelle Entwicklungen, ungewöhnliche Alltagsthemen, digitale Trends oder spannende Fundstücke aus dem Netz – er behält den Überblick und greift Inhalte auf, die informativ, relevant oder einfach interessant sind. Dabei legt er Wert auf verständliche Texte, klare Einordnungen und einen praxisnahen Blick auf Themen, die Leser im Alltag wirklich beschäftigen.

Nach mehreren Jahren im Online-Redaktionsbereich und verschiedenen Projekten rund um Content, News und Webseitenentwicklung übernahm er die redaktionelle Leitung der Plattform. Neben klassischen redaktionellen Aufgaben beschäftigt er sich auch mit neuen Themenideen, Seitenstrukturen und der Weiterentwicklung des Angebots. Privat interessiert er sich unter anderem für Sport, Filme und digitale Trends – Themen, die gelegentlich auch in seine Artikel und Themenideen einfließen. Besonders gerne schreibt er über alles, was aktuell diskutiert wird oder sich nicht eindeutig in ein festes Themengebiet einordnen lässt.