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Erbschaft mit Goldschmuck – so lässt sich der wahre Wert der Nachlassgegenstände verlässlich abschätzen

Erbschaft mit Goldschmuck – so lässt sich der wahre Wert der Nachlassgegenstände verlässlich abschätzen

Wer Schmuck aus einem Erbschaftsnachlass übernimmt, hat es nur in den seltensten Fällen mit einer rein sachlichen Aufgabe zu tun. Zwischen Erinnerungsstücken, den alten Eheringen und den Ketten aus Omas und Opas Zeiten finden sich oft auch Stücke, deren Wert man nur schwer einschätzen kann. Manche Stücke wirken massiv, sind aber nur vergoldet. Andere sehen eher unscheinbar aus und bestehen aus 750er Gold. Eine Ermittlung des realistischen Wert hilft davor, nicht auf zwei typische Fallstricke hereinzufallen: Zuerst der übereilte Verkauf unter Wert und dann die überzogenen Erwartung, die später in Enttäuschung endet.

Was den Wert eines Schmuckstück ausmacht

Der Materialwert von Goldschmuck setzt sich zusammen aus drei Größen, dem Feingehalt, dem Nettoggewicht des Schmuckstückes und dem jeweiligen Tageskurs. Der Feingehalt wird in Tausendteilen angegeben. Übliche Feingehalte sind 333, 585, 750, 916, 999. Eine 585er Kette besteht also zu 58,5 Prozent aus reinem Gold, der Rest sind Legierungsmetalle, zumeist Kupfer und Silber, die Farbe und Härte in gewissem Maße beeinflussen, aber nicht den Edelmetallwert. Ein seriöser Ankäufer, wie zum Beispiel ein Goldankauf in München berechnet wegen der Scheidekosten und sonstigen Ausgaben das Nettogewicht, also das reine Goldgewicht ohne Steine, Verschlüsse aus anderem Material oder Füllungen.

Wer sich vor einem Termin einen groben Anhaltspunkt über den Wert seines Goldes verschaffen möchte, kann Bruttogewicht und Feingehalt mit dem tagesaktuellen Goldpreis multiplizieren. Doch sei gesagt, der Auszahlungspreis liegt immer unter dem reinen Materialwert, da Scheidkosten, Marge und Marktrisiko mit eingerechnet werden. Wer einen Goldankauf gefunden hat, sollte vorher prüfen, ob die Wertbestimmung nach Feingehaltsgruppen getrennt erfolgt und ob das Gewicht in Anwesenheit des Verkäufers ermittelt wird. Beides gilt in der Branche als normal und selbstverständlich bei transparenten Anbietern.

Punzierungen lesen und häufige Irrtümer vermeiden

Die Punzierung ist der kleine Stempel, der sich im Inneren eines Rings oder an der Öse eines Anhängers befindet. Die Punzierung gibt Auskunft über den Feingehalt und manchmal auch über den Hersteller. In Deutschland finden wir Stempel wie 333,585 oder 750, im angloamerikanischen Bereich sind die Angaben in Karat üblich, z. B. 14K oder 18K. Ältere Stücke aus dem 19. Jahrhundert können noch die alte Bezeichnung nach Lot führen, was die Zuordnung erschwert.

Nicht jedes Stück, das eine Punze besitzt, ist Gold. Abkürzungen wie GF (gold filled), RGP (rolled gold plated) oder HGE (hard gold electroplate) weisen auf Doubleé oder Vergoldung hin. Der Materialwert solcher Stücke ist sehr gering, egal wie gut sie aussehen. Umgekehrt können auch alte Goldstücke eine einheitliche Punze fehlen, wenn sie handgearbeitet sind oder vor Einführung der Prüfvorschriften gefertigt wurden. Hier hilft nur eine Prüfung mit Prüfsäure, Röntgenfluoreszenzanalyse oder elektronisches Leitfähigkeitstestgerät, um den feinen Gehalt zu ermitteln. Die Röntgenfluoreszenzanalyse ist zerstörungsfrei und liefert Werte, die auch für Versicherungsgutachten anerkannt werden.

Materialwert oder Sammlerwert, hier liegt die wichtige Unterscheidung

Nicht alles Erbstück sollte eingeschmolzen werden. Bei besonderen Marken, Zeitperioden oder Handwerken kann der Sammlerwert über dem Materialwert liegen. Dazu gehören Stücke von Manufakturen wie Cartier, Bulgari, Wempe, aber auch ältere Münchner Goldschmiedewerkstätten, Jugendstilschmuck, Art Déco und Schmuck aus der Retrozeit der 1940er Jahre. Auch Uhren mit Goldgehäuse, z. B. von Rolex, Patek Philippe oder IWC, sollten grundsätzlich zuerst von einem Uhrenspezialisten geprüft werden. Der Sammlermarkt bezahlt oft ein Vielfaches des Materialwerts, und wenn Sie etwas Wertvolles besitzen, sollten Sie die Chance nutzen.

Ein einfacher Versuch genügt zur ersten Prüfung. Besitzt das Stück einen Herstellungsstempel, eine Modellnummer oder eine Seriennummer, werfen Sie einen Blick in Auktionsergebnisse. Sotheby’s, Christie’s oder Lauritz veröffentlichen meist die erzielten Zuschlagspreise früherer Auktionen. Fehlen solche Merkmale, handelt es sich um alltäglichen Schmuck, in der Regel beherrscht hier der Materialwert den Preis.

Der Ablauf in der Praxis

Ein festgelegter Ablauf sichert den Überblick und schützt vor Überrumpelung. Hilfreich ist diese Reihenfolge:

Zuerst werden alle Stücke besichtigt und nach Feingehalt sortiert, so weit die Punzen lesbar sind. Dann geht es weiter mit der Einteilung in Bruchgold, tragbaren Alltagsschmuck, Markenschmuck und Sonderposten (Zahngold, Anlagemünzen). Zahngold enthält je nach Legierung 40 bis 75 Prozent Gold, oft auch Platin oder Palladium, was den Wert erhöht.
Nun sollten mindestens zwei unabhängige Bewertungen eingeholt werden. Seriöse Anbieter führen jeden Posten einzeln mit Gewicht und Feingehalt auf und legen den zugrunde liegenden Ankaufspreis offen. Vergleicht man diesen mit dem Londoner Fixing, kann man die jeweilige Marge erkennen. Bei kleinen Mengen beträgt der Abschlag in der Regel 5 bis 15 Prozent, bei größeren Posten und reiner Anlageware oft weniger.

Wann wir ein unabhängiges Gutachten einholen sollten

Bei Erbengemeinschaften mit mehreren Beteiligten ist es ratsam, ein schriftliches Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schmuck und Edelsteine zu erstellen. Solche Gutachten werden vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt; sie schaffen eine gemeinsame Basis für die Aufteilung. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 80 und 250 Euro pro Stunde. Für einen einzelnen Ring ist das selten wirtschaftlich, bei einem kompletten Nachlass mit mehreren wertvollen Stücke lohnt sich das für jeden Beteiligten.

Und auch steuerlich ist der Zeitpunkt wichtig. Beim privaten Verkauf von Gold gilt in Deutschland eine Spekulationsfrist von einem Jahr; nach deren Ablauf sind Gewinne aus dem Verkauf physischen Goldes einkommensteuerfrei. Erben treten in die Anschaffungshistorie ihres Erblassers ein, weshalb bei alten Beständen die Frist oft abgelaufen sein dürfte.

Autoren Profil

Philipp Hartmann
Philipp Hartmann
Philipp Hartmann ist Chef-Redakteur und kümmert sich vor allem um Themen, die nicht klar in eine feste Kategorie passen. Ob aktuelle Entwicklungen, ungewöhnliche Alltagsthemen, digitale Trends oder spannende Fundstücke aus dem Netz – er behält den Überblick und greift Inhalte auf, die informativ, relevant oder einfach interessant sind. Dabei legt er Wert auf verständliche Texte, klare Einordnungen und einen praxisnahen Blick auf Themen, die Leser im Alltag wirklich beschäftigen.

Nach mehreren Jahren im Online-Redaktionsbereich und verschiedenen Projekten rund um Content, News und Webseitenentwicklung übernahm er die redaktionelle Leitung der Plattform. Neben klassischen redaktionellen Aufgaben beschäftigt er sich auch mit neuen Themenideen, Seitenstrukturen und der Weiterentwicklung des Angebots. Privat interessiert er sich unter anderem für Sport, Filme und digitale Trends – Themen, die gelegentlich auch in seine Artikel und Themenideen einfließen. Besonders gerne schreibt er über alles, was aktuell diskutiert wird oder sich nicht eindeutig in ein festes Themengebiet einordnen lässt.